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Auszug aus der Qualitätskontrolle Parkhotel in Euskirchen mit 92 Zimmern und Ballsaal

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E15. Verlegung von Kabeln und Leitungen in Fluren, Schleusen und Treppenhäusern

Situation: Im 2. und 1. UG sowie im 1. und 2. OG sind die Kabeltrassen verlegt (s. Bilder 9, 13 und 16).

Hinweis: Gem. Leitungs-/Anlagen-Richtlinien 2003 (LAR) sind nur Leitungen in Fluren, Schleusen und Treppenhäusern erlaubt, die zur Versorgung der jeweiligen Installationen in den Fluren, Schleusen und Treppenhäusern eines Brandabschnittes dienen.


E18. Funktionserhaltende Leitungen für die Sicherheitsbeleuchtung

Mangel: Das Leitungsnetz bis zur jeweiligen ersten Sicherheitsleuchte jedes Stromkreise und Brandabschnittes wurde nicht in Funktionserhalt ausgeführt (siehe hierzu DIN VDE 0108).

Hinweis: Die Absicherungen für die Normalleuchten in dem Bereich sind mindestens auf zwei Stromkreise aufzuteilen (siehe hierzu ebenfalls DIN VDE 0108).

Beseitigung: Änderung des Leitungsnetzes inkl. des Verlegesystems.


E19. UV-Not im gemeinsamen Verteilerraum

Situation: Die Leitungstrassen in den Fluren des 1. und 2. OG sind bis in den Verteilungsraum Achse F/5 verlegt.

Hinweis: Da der Verteilerschrank für die Sicherheitsbeleuchtung im gemeinsamen Raum mit der Netz-Verteilung installiert werden soll, muss der Verteiler für die Sicherheitsbeleuchtung in E30 ausgeführt werden (siehe hierzu DIN VDE 0108 und LAR 2003).

 
   
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